Vergütungsmanagement

Vergütungsmanagement

Die Gehaltsbausteine des Vergütungsmanagements haben wir in folgende vier Lebensphasen strukturiert:


1. Gehaltsbausteine für Wertschätzung und Anerkennung im Arbeitsleben

Mit der Aktivierung dieser Gehaltsbausteine erzielen Arbeitnehmende mehr netto vom brutto.

Aufmerksamkeiten Kinderbetreuung Erholungsbeihilfe Essensschecks Warengutschein Internet
Belgschaftsrabatte Berufskleidung ITK Dienstfahrzeug Garagenmiete Arbeitsweg
Gesundheit Erfrischungen Arbeitsessen Werbefläche Betriebsfeier Umzug


2. Unterstützung bei unvorhergesehenen Ereignissen

Diese Gehaltsbausteine können als Unterstützungsleistungen durch den Arbeitgeber gewährt werden, um Arbeitnehmende abzusichern.

Zinsfreie Darlehn Unterstützung Gruppenunfall Berufsunfähigkeit Krankentagegeld
Arbeitslosigkeit


3. Vorruhestand ohne Abschläge in der gesetzlichen Rente

Dieser Gehaltsbaustein ermöglicht es im Arbeitsleben zusammen mit dem Arbeitgebenden Beiträge in ein Arbeitszeitkonto einzuzahlen. Im Vorruhestand wird der Arbeitnehmende freigestellt und aus dem angesparten Vermögen bezahlt.


Arbeitszeitkonto


4. Betrieliche Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rente

Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Penionszusage) stehen sowohl mit Versicherungen, als auch mit versicherungsfreien Lösungen zu Verfügung.

VWL


Direkt-
versicherung

Pensions-
kasse
Pensions-
fonds
Untetstützungs-
kasse
Pensions-
kasse

 

Durch aktives Vergütungsmanagement können Arbeitgebende und Arbeitnehmende eine win-win-Situation erreichen. Im Wettbewerb um die besten Köpfe können qualifizierte Arbeitnehmende für das Unternehmen gewonnen werden. Zunehmend steigt die Bedeutung der Bindungswirkung des aktiven Vergütungsmanagements. Die Stärkung der Bindungswirkung ist durch die Berücksichtigung der individuellen Präferenzen der Arbeitnehmenden bei der Lohngestaltung zu erreichen.

Eine Vielzahl von steuerfreien, pauschalbesteuerten und sozialversicherungsfreien Gehaltsbausteinen stehen hierfür zu Verfügung. Die Gehaltsbausteine sind im Einkommenssteuergesetz (z.B. § 3 steuerfreie Einnahmen EStG) verankert und können zusätzlich zum Arbeitslohn vergütet werden. Diese Potentiale lassen sich vor allem bei Neueinstellungen und an Stelle von Gehaltserhöhungen realisieren. Für die Entgeltumwandlung oder Entgeltverzicht steht auch eine eingeschränkte Auswahl von Gehaltsbausteinen zur Auswahl.

Mit Gehaltsbausteinen lassen sich nicht nur personalpolitische, sondern auch betriebswirtschaftliche Ziele zum Nutzen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden erreichen. Wir sind davon überzeugt, dass bei einem attraktiven Vergütungsmanagement der Mensch im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen muss.  Daher stehen für uns Werte wie Anerkennung, Wertschätzung und Liebe immer an erster Stelle, um eine nachhaltige Wirkung bei der Konzeption, Einrichtung und Verwaltung für alle Beteiligte zu erzielen.